Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Ersturteil wie folgt zu lauten hat: „1. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin den Betrag von 9.310,24 EUR samt jeweils 4 % Zinsen aus 2.327,56 EUR von 1. 2. 2008 bis 29. 2. 2008, aus 4.655,12…
Text E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist - abgesehen von einem Zinsenmehrbegehren - auch berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass die Klägerin das hier zu beurteilende Begehren zutreffend im streitigen Rechtsweg geltend gemacht hat, stellt dieses doch keinen S…