Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien und gefährdeten Parteien sind schuldig, der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Parteien die mit 816,50 EUR (darin enthalten 136,08 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen…
Text Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (in der Folge: Kläger) und die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Parteien (in der Folge: Beklagte) sind Miteigentümer (Wohnungseigentümer) einer Liegenschaft, auf der Reihenhäuser errichtet sind. Ihre beiden Reihenhäuser grenzen aneinand…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Mit 1. 7. 2006 trat der durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006, BGBl I 56/2006, geschaffene § 382g EO in Kraft. Er regelt den Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre, ohne zu definieren, was unter „Privatsphäre" …