Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird Der Kläger ist schuldig, der Nebenintervenientin die mit 3.649,32 EUR (darin 608,22 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens bin…
Text Begründung: Der Kläger verletzte sich am 14. 2. 2013 beim Schifahren an der rechten Hand und begab sich noch am selben Tag in das Landeskrankenhaus ***** (LKH), dessen Trägerin die Beklagte ist. Nachdem er dort mehrere Wochen behandelt worden war, indem ihm ein Kahnbeingips angelegt wurde, suchte er…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Nebenintervenientin ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Nach § 17 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreite die eine Person obsiege, dieser Partei im Rechtsstreite beitreten, wobei es ständiger Rec…