Spruch Die mit Beschluss des Bezirksgerichts Mürzzuschlag vom 22. März 2022, GZ 1 Pu 91/14x 94, verfügte Übertragung der Zuständigkeit für diese Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Mödling wird nicht genehmigt .…
Text Begründung: [1] S*, geboren am * 2005, G*, geboren am * 2006, und N*, geboren am * 2009, sind die (jüngeren) Kinder von M* und dem am 29. 3. 2022 verstorbenen G*. Die Obsorge über die drei Geschwister (sowie ihre bereits volljährige Schwester M*) wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Mürzzuschla…
Rechtliche Beurteilung [8] 1. Gemäß § 111 Abs 1 JN kann das Pflegschaftsgericht seine Zuständigkeit einem anderen Gericht übertragen, wenn dies im Interesse des Pflegebefohlenen gelegen erscheint, insbesondere wenn dadurch der dem Pflegebefohlenen zugedachte Schutz voraussichtlich besser verwirklicht werden kann. Diese …