JudikaturJustizRS0125405

RS0125405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2022

Ausländische Entscheidungen über die Nichtigerklärung eines Europäischen Patents wirken nur für den jeweiligen Urteilsstaat und erfassen daher nicht den inländischen Teil dieses Patents. Allerdings können ihre Gründe in inländischen Sicherungsverfahren zur Bescheinigung von Nichtigkeitsgründen herangezogen werden.

Entscheidungen
8