RS0125393 – OGH Rechtssatz
RS0125393 – OGH Rechtssatz
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Indem der Erneuerungswerber - in Verkennung des Erfordernisses einer (hinreichenden) Sachverhaltsbasis für ein Werturteil - mit eigenständigen und spekulativen Erwägungen zu einer vom Antragsteller bloß geäußerten politischen Kritik und politischen Bewertung der Amtstätigkeit der Bundesministerin die dazu konträren, zuvor bezeichneten Urteilsfeststellungen zum Bedeutungsinhalt der inkriminierten Textstellen in Frage stellt, verfehlt er den Bezugspunkt des geltend gemachten Rechtsbehelfs.