JudikaturJustizRS0124827

RS0124827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2015

Wenn das Oberlandesgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entlassung aus der Untersuchungshaft Folge gibt, sodass die Entscheidung des Beschwerdegerichts durch die Festnahmeanordnung lediglich umgesetzt wird, ist dieser Beschluss funktionell grundrechtsrelevant und daher Gegenstand einer Grundrechtsbeschwerde.

Entscheidungen
5