Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei 1.696,09 EUR (darin enthalten 282,68 EUR USt) an Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Transportunternehmen mit Sitz in Deutschland. Sie ließ im Zeitraum vom 1. 2. 2001 bis 31. 12. 2003 mit ihren LKWs die jeweils mehr als drei Achsen und mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht aufweisen, die Gesamtstrecke der Brenner Autobahn …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie sind aber nicht berechtigt. I. Zur Revision der Klägerin: 1. Die Klägerin bekämpft in ihrer Revision wiederum die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, wonach es sich bei den §§ 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 3. Juni 1964,…