JudikaturJustizRS0124735

RS0124735 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2022

Der Verwalter ist verpflichtet und befugt, alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Guts dienen, zu besorgen, wobei Verwaltungshandlungen ebenso wie deren Unterlassung der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen sind.

Entscheidungen
9