Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: Die mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Beklagten wurden der Exekution durch Zwangsversteigerung unterzogen und dem Kläger am 3. 10. 2001 zugeschlagen. Mit Beschluss des Exekutionsgerichts vom 16. 10. 2001 wurde dem Kläger die einstweilige Verwaltung der v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten richtet sich gegen die Zuerkennung - dem Grunde nach - von Benützungsentgelt und Betriebskosten für Juli bis September 2002 im Betrag von 2.777,70 EUR sA. Sie ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1. Gemäß § 156 Abs 1 EO geht die Gefahr der zur Versteigerung gelangten Lie…