JudikaturJustizRS0124633

RS0124633 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2009

Die Änderung des Pfandbestellungsvertrags dahin, dass an Stelle der Haftung für einen Höchstbetrag die Haftung für eine bestimmte Geldsumme treten soll, stellt keine bloße Berichtigung, sondern eine Abänderung der wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten dar. Auf Grund einer derartigen Vereinbarung mit dem Schuldner kann zwar nach den für Fälle der Einlösung entwickelten Grundsätzen die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine gleichrangige Verkehrshypothek bewilligt werden; sie hat jedoch als rechtsbegründender Vorgang im Wege der Einverleibung zu erfolgen.