Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 373,68 EUR (darin 62,28 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der Begründung zu, dass zur Formulierung von Wertungen in Dienstzeugnissen keine jüngere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Den dabei gebrauchten Wendungen komme aber insbesondere in Zeiten der globalen Vernetzung du…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an den diesbezüglichen Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Die Zurückweisung der ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1…