Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden ersatzlos aufgehoben. Die Parteien haben die ihnen im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit Bescheid des zuständigen Landeshauptmanns vom 2. 11. 2007 wurde auf mehreren Grundstücken der Antragsgegnerin die Enteignung durch Einräumung der Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs eines Eisenbahntunnels zugunsten der Antragstellerin ausgesprochen. Die Enteignungsentschäd…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig und berechtigt. Unzutreffend ist die Rechtsauffassung der Revisionsrekurswerberin, eine Belastung der Antragsgegnerin mit einer durch die Enteignung ausgelösten Körperschaftsteuer könne nicht stattfinden. Hier ist vorerst darauf h…