JudikaturJustizRS0124182

RS0124182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2008

Die vom Kläger in seinem Fahrzeug in der Tiefgarage seines Hauses zurückgelassenen elektronischen Geräte waren zufolge der Deckungserweiterung durch die Klausel E01063 weiterhin versichert. Die Aufbewahrung versicherter elektronischer Geräte in einem versperrten PKW in der Garage des Wohnhauses des Versicherungsnehmers in Österreich wird von einem durchschnittlich versierten Versicherungsnehmer keineswegs als risikoreicher angesehen werden als eine solche Aufbewahrung in einer sonstwo in Österreich oder im europäischen Ausland befindlichen Garage.