Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Revisionswerberin ist schuldig, der Beklagten und der Nebenintervenientin die jeweils mit 1.678,68 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 279,78 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vertragsbedienstete der Beklagten. Eine von der Beklagten ausgesprochene Kündigung wurde in einem von der Klägerin eingeleiteten Verfahren als rechtsunwirksam qualifiziert. In diesem Verfahren wurde sie von der auf der Seite der Beklagten als Nebenintervenienti…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig. Die Frage, ob gegen den Beschluss, mit dem die Klagsrücknahme zur Kenntnis genommen wird, die Nichtigkeitsklage zulässig ist, wurde in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Diese Frage ist - obwohl die Vorinstanzen auch die Berechtigung einer allenfalls zulässigen Nichtig…