Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde werden das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen B) und C) und demgemäß im Strafausspruch (mit Ausnahme der Vorhaftanrechnung) sowie der Beschluss nach § 494a Abs 1 Z 2, Abs 6 StPO aufgehoben und im Umfang der Aufheb…
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas G***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B) und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt und zu einer Freiheit…
Rechtliche Beurteilung Ausschließlich gegen die Schuldsprüche B) und C) richtet sich eine auf die Gründe der Z 5, 5a und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der aus dem letztgenannten Grund Berechtigung zukommt: Beim Verbrechen des Raubes sind alle Handlungen des Täters vom Beginn …