JudikaturJustizRS0123827

RS0123827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2023

Ob den Anforderungen des § 500a ZPO genügt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Obersten Gerichtshof nur bei einer grob fehlerhaften Anwendung der dem Berufungsgericht eingeräumten Möglichkeit der Begründungserleichterung aufgegriffen werden kann.

Entscheidungen
15