Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Die beklagte Partei ist schuldig, jeweils binnen 14 Tagen die Benutzung des Innenhofs des Hauses ***** als Gastgarten zu unterlassen und der klagenden Partei die mit 3.83…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kauf und Wohnungseigentumsvertrag, der auf Verkäufer- und Käuferseite am 4. 8./20. 8. 1991 unterzeichnet und 1992 grundbücherlich durchgeführt wurde, kaufte die L***** ImmobilienvermietungsgesmbH (Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin; im folgenden nur Nebenintervenien…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig und berechtigt, weil eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts zur Frage der Rechtsunwirksamkeit des Mietvertrags nach wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen vorliegt. I. Zur Rechtsunwirksamkeit nach WEG: § 23 Abs 1 Satz…