RS0123634 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die dreißigjährige Frist des § 158 Abs 3 ABGB ist auf den Antrag auf Unwirksamerklärung eines Vaterschaftsanerkenntnisses gemäß § 164 Abs 1 Z 3 ABGB analog anzuwenden.
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