JudikaturJustizRS0123572

RS0123572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2018

Eine fehlende Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und die dadurch erschwerte Kommunikation im Verhältnis zum Sachwalter stellt ein nahezu klassisches Problem bei der Übernahme von Sachwalterschaften für psychisch kranke Betroffene dar. Derartige Umstände bewirken - ebensowenig wie lediglich verbalaggressives Verhalten der behinderten Person - für sich alleine nicht die Unzumutbarkeit der Übernahme der Sachwalterschaft für einen Rechtsanwalt.

Entscheidungen
8