RS0123504 – OGH Rechtssatz
RS0123504 – OGH Rechtssatz
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Die im Bereich der Mediengerichtsbarkeit aus einer an der MRK orientierten Interpretation innerstaatlicher Verfahrensbestimmungen abzuleitende Einschränkung des Beweiswürdigungsermessens hat zur Folge, dass eine aus Sicht des Obersten Gerichtshofs nicht sachgerechte Lösung der Tatfrage durch die Tatrichter viel eher als erheblich bedenklich zu qualifizieren ist, sodass die Erheblichkeitsschwelle iSd § 362 Abs 1 StPO daher bei der Kontrolle medienrechtlicher Entscheidungen in tatsächlicher Hinsicht niedriger anzusetzen ist als in anderen Fällen.