JudikaturJustizRS0123504

RS0123504 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2016

Die im Bereich der Mediengerichtsbarkeit aus einer an der MRK orientierten Interpretation innerstaatlicher Verfahrensbestimmungen abzuleitende Einschränkung des Beweiswürdigungsermessens hat zur Folge, dass eine aus Sicht des Obersten Gerichtshofs nicht sachgerechte Lösung der Tatfrage durch die Tatrichter viel eher als erheblich bedenklich zu qualifizieren ist, sodass die Erheblichkeitsschwelle iSd § 362 Abs 1 StPO daher bei der Kontrolle medienrechtlicher Entscheidungen in tatsächlicher Hinsicht niedriger anzusetzen ist als in anderen Fällen.

Entscheidungen
4