Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.260,26 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin enthalten 376,71 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit der am 24. 1. 2008 beim Bezirksgericht Saalfelden eingelangten Wechselmandatsklage beantragte die Klägerin unter Vorlage des Wechsels die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über 147.107,78 EUR samt Protestkosten und Zinsen. Das Erstgericht erließ den Wechselzahlungsauftrag antr…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die zur Rechtslage vor der ZVN 1983 vertretene Rechtsauffassung des Obersten Gerichtshofs, wonach der Rechtsmittelausschluss des § 45 JN nicht anzuwenden sei, wenn das Gericht seine sachliche Zuständigkeit auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Zuständigkeit…