Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten K***** fallen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe : Mit dem angefochtenen, auch unbekämpfte Teilfreisprüche beider Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Attila K***** und Monika P***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 …
Rechtliche Beurteilung Zum Schuldspruch 1.: Der Einwand der Rechtsrüge fehlender Feststellungen zum Ausnützen eines Irrtums des Tatopfers über die Art seiner Beschäftigung in Österreich (Z 9 lit a; Nichtigkeitsbeschwerde Punkt 1.) übersieht, dass das Ausnützen eines derartigen Irrtums eine Tatbildvariante des § 217 A…