Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 499,39 EUR (darin enthalten 83,23 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs, dessen Lenker am 24. 11. 2004 einen Unfall allein verschuldete, bei dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, im Eigentum der ÖBB Postbus GmbH gestandene Bus beschädigt wurde. Die Klägerin bezahlte an die ÖBB …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Für Kraftfahrzeuge, die zum Verkehr zugelassen sind, muss eine den Vorschriften des KHVG in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung, auf die österreichisches Recht anzuwenden ist, bei einem zum Betri…