Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil insgesamt lautet: „1. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei schuldig, binnen drei Monaten ab Rechtskraft entlang der Liegenschaftsgrenze zwischen der Liegenschaft…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin hat insbesondere die Aufgabe eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (§ 31 Abs 1 Bundesbahn-gesetz, BGBl 1992/825 in der Fassung BGBl I 2009/95). [2] Die Beklagte erwarb von der Klägerin im Jahr 2015 Liegenschaften, auf denen sie Wohnbauten [renovierte bzw]…
Rechtliche Beurteilung [14] Die dagegen von der Beklagten erhobene Revision ist zulässig, weil die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass das Verlangen auf Errichtung eines Stabgitterzauns an der Grundgrenze trotz bestehender Ziegelmauer nicht rechtsmissbräuchlich sei, einer Korrektur bedarf und es entgegen § 409 Abs 2…