Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit 1.315,08 EUR (darin 219,18 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Pflegeheim mit mehr als 132 Heimplätzen. Sie stellt neben acht Zweibettzimmern überwiegend Einbettzimmer zur Verfügung. Die Heimbewohner stammen vorwiegend aus Wien. Der Heimvertrag wird bei seinem Abschluss Punkt für Punkt durchbesprochen. Dabei wird …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1. Der Kläger vertritt die Auffassung, die beanstandete Klausel verstoße gegen § 864a ABGB. Sie sei für den besonders schützenswerten Heimbewohner nachteilig. Er müsse nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde nicht mit einer derart…