Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 742,27 EUR (darin 123,71 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit schriftlichem Vertrag vom 9. 9. 2005 rückwirkend mit 15. 8. 2005 zum Eishockeytrainer der Mannschaft der Beklagten bestellt, wobei das Angestelltendienstverhältnis am 15. 4. 2006 durch schlichten Zeitablauf enden sollte, ohne dass es einer Kündigung bedurfte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Nach dem Spruch 234 = GlUNF 6838 wurde die Fiktion des § 162 Abs 1 BGB („Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung als eingetreten“) auch für…