JudikaturJustizRS0123283

RS0123283 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2015

Die Amtsparteien sind zur Wahrung der ihnen übertragenen Aufgabe in ihren Parteirechten in keiner Weise eingeschränkt, sondern berechtigt, alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Antragsrechte und Rechtsbehelfe - so auch Rekurse in Gebührensachen - zu erheben.

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