Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die von den Anmeldern zur ungeteilten Hand zu entrichtende Rahmengebühr mit 20.000 EUR bestimmt wird.…
Text Begründung: Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt beantragten am 10. bzw 11. Mai 2007 die Prüfung eines Zusammenschlusses, und zwar des Erwerbs sämtlicher Gesellschafts- bzw Geschäftsanteile an der Drittantragsgegnerin durch die Erst- und Zweitantragsgegnerinnen, wobei der Geschä…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und berechtigt. I. Nach § 40 KartG hat unter anderem der Bundeskartellanwalt als Amtspartei Parteistellung auch dann, wenn er nicht Antragsteller ist. Zwar ist seine Parteistellung eine rein verfahrensrechtliche, sodass er materiell als Treuhänder der von ihm gesetzlich wahrz…