RS0123166 – OGH Rechtssatz
RS0123166 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Begehren auf Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG (§ 37 Abs 1 Z 1 MRG) zielt darauf ab, die strittige Frage des Bestands eines Hauptmietvertrags zwischen dem bisherigen Untermieter und dem Vermieter zu klären. Bei der Bewertung dieses Entscheidungsgegenstands, die sich vor dem Inkrafttreten des neuen Außerstreitverfahrensrechts im Hinblick auf § 37 Abs 3 Z 18a aF MRG erübrigte, ist daher nur nach § 58 Abs 2 JN vorzugehen (§ 59 Abs 2 AußStrG).