Spruch 1. Aus Anlass des Rekurses wird der Beschluss des Berufungsgerichts in Ansehung der Aufhebung des Urteils des Erstgerichts im Umfang der Abweisung eines Klagebegehrens von 30.577,53 EUR brutto und 720 EUR netto samt 11,70 % Zinsen aus 720,76 EUR netto seit 1. 6. 2008, aus 12.028,48 EUR brutto seit 1…
Text Begründung: Der Kläger, einer der Gründer der Beklagten, war seit 10. 12. 1979 angestellter Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Beklagten. Am 25. 5. 2008 fand eine ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter der Beklagten statt. Infolge eines sich für 2007 abzeichnenden negativen Umsatze…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist teilweise zulässig, soweit der Kläger eine Teilnichtigkeit des angefochtenen Aufhebungsbeschlusses aufzeigt, weil der Wahrnehmung einer Nichtigkeit immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0041896; RS0042743). Er ist im Sinn des hilfsweise ges…