Spruch 1. Den Revisionsrekursen der erst-, der zweit- und der viertbeklagten Partei und der Nebenintervenientin auf Seiten der viertbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. 2. Die erst-, die zweit- und die viertbeklagte Partei sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 3.594,46 EUR …
Text Begründung: Der Kläger ist der Bruder des Erstbeklagten, der Sohn der Zweitbeklagten und der Onkel des Drittbeklagten. Der viertbeklagte Notar war Errichter eines „Dissolutions- und Übergabsvertrags" vom 9. April 1999. Damit wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 19. September 1989 zwisch…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse des Erst-, der Zweit- und des Viertbeklagten und der Nebenintervenientin sind zulässig; sie sind jedoch nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerber machen zusammengefasst geltend, der Kläger habe in seinem Schriftsatz vom 8. 11. 2006 das Hauptbegehren gegen den Erstbeklagten, die Z…