JudikaturJustizRS0122888

RS0122888 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2013

Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß § 1042 ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen.

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