Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 744,43 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 124,07 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Alleinerbin nach einem am 19. Dezember 2006 verstorbenen Mann, der am 26. Februar 1977 die Vaterschaft zu der am 28. April 1976 von seiner damaligen Ehegattin geborenen Tochter anerkannte, obwohl er wusste, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Er hatte d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, mit der sie die Klagestattgebung anstrebt, ist zulässig, aber nicht berechtigt. Wer für einen anderen einen Aufwand macht, den dieser nach dem Gesetz selbst hätte machen müssen, hat das Recht, Ersatz zu fordern (§ 1042 ABGB). Erbringt (wie im vorliegenden Fall) ein vermein…