Spruch Den Revisionen wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Umfang der unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Abweisung des Begehrens auf Zahlung eines Unterhaltsrückstands von 195.500 EUR unberührt bleiben, werden im Übrigen aufgehoben und dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung…
Text Begründung: Der im Jahr 1980 geschlossenen Ehe der Streitteile entstammen zwei 1983 bzw 1993 geborene Söhne, deren Selbsterhaltungsfähigkeit nicht feststeht. Aufgrund der von den Ehegatten einvernehmlich gewählten Lebensgestaltung machte der Beklagte als Manager Karriere, während sich die Klägerin a…
Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen der Ansicht des Beklagten begründet der Zuspruch nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz fällig gewordener Unterhaltsbeträge auf Basis prognostizierter künftiger Änderungen der Verhältnisse keine Nichtigkeit iSd § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, weil dieser Nichtigkeitsgrund nur bei vö…