RS0122768 – OGH Rechtssatz
RS0122768 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Werden dem Sieger eines Wettbewerbes neben dem Preisgeld weitere Rechte, etwa die Vergabe des Planungsauftrages, in Aussicht gestellt, ist die Ausschreibung rechtlich nicht als Auslobung, sondern als Aufforderung zur Erstellung von Angeboten zu qualifizieren (hier: Architektenwettbewerb als Realisierungswettbewerb in der Form eines geladenen Wettbewerbes).