JudikaturJustizRS0122323

RS0122323 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2016

Selbständige Taten im Sinn des § 232 Abs 2 StGB sind nach Maßgabe einzelner Übernahmen voneinander abzugrenzen. Zahl sowie Nennwert der von ein- und derselben Übernahme betroffenen Falsifikate stellen keine entscheidende Tatsache dar.

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