JudikaturJustizRS0122275

RS0122275 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2016

Eine gerichtliche Haftprüfung entspricht nicht den Anforderungen des Art 5 Abs 4 MRK, wenn das Verfahren weder kontradiktorisch ist noch die Beschwerdeführer bei der Verhandlung anwesend ist und diese auch keine Akteneinsicht nehmen kann. Ein solches Vorgehen ist auch dann eine Konventionsverletzung, wenn es innerstaatliche gesetzlich gedeckt ist.

Entscheidungen
7