Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.049,04 EUR (darin 174,84 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 20. 5. 2004 ereignete sich im Bereich des Bahnendes der von der Liftanlagen Z***** GmbH Co KG (idF: Rodelbahnbetreiberin) in ***** betriebenen Sommerrodelbahn ein Unfall, bei dem der damals achtjährige Beklagte auf eine vor ihm fahrende Rodlerin (idF: Geschädigte) auffuhr. D…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , jedoch nicht berechtigt . 1. In seiner Revision macht der Beklagte einen Verstoß gegen die Rechtskraft des abweisenden Urteils, das im Verfahren der Geschädigten gegen den Beklagten gefällt wurde, nicht mehr geltend. Das Berufungsgericht hat über die Einrede der Rechtskra…