Spruch Die Voraussetzungen des § 9 Abs 4 AHG für die Bestimmung eines außerhalb des Oberlandesgerichtssprengels Graz gelegenen Landesgerichts durch den Obersten Gerichtshof liegen nicht vor. Die Akten werden dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zurückgestellt.…
Text Begründung: [1] Der Antragsteller begehrte mit Eingabe vom 13. 3. 2023 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung von Amtshaftungsansprüchen, die er erkennbar aus der Entscheidung zu 39 Nc 1/23x des Landesgerichts Graz ableitet, mit der die Zurückweisung seines Antrags auf Bewilligung der Ve…
Rechtliche Beurteilung [3] 1. Nach § 9 Abs 4 AHG hat das übergeordnete Gericht ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zu bestimmen, wenn unter anderem der Ersatzanspruch aus einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts abgeleitet wird, das nach den Bestimmungen dieses Bundes…