JudikaturJustizRS0122198

RS0122198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2021

Dass ein ausländisches Urteil in einem den Grundsätzen des Art 6 MRK entsprechenden Verfahren erging, ist mangels gegenteiliger Beweisergebnisse von jedem Land anzunehmen, das der Konvention beigetreten ist.

Entscheidungen
6