Spruch Die Revision des Dreizehntbeklagten wird zurückgewiesen. Der Revision der zweit-, dritt-, fünft-, vierzehnt- und fünfzehntbeklagten Partei wird keine Folge gegeben. Die zweit-, dritt-, fünft-, vierzehnt- und fünfzehntbeklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei zu Hand…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 172 GB ***** W*****. Auf dieser Liegenschaft lastet unter C-LNr 16 die Reallast der Verpflichtung zur Bezahlung der Miete für eine Wohnung gemäß Punkt 9. des Unternehmens-, Kauf- und Übergabsvertrages vom 8. 2. 1989 (im Folgen…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision des Dreizehntbeklagten: Wie der Oberste Gerichtshof in der im Vorverfahren 7 Cg 7/00y bzw 18 Cg 72/01i des Landesgerichtes Innsbruck ergangenen Entscheidung 7 Ob 1/01z vom 23. 1. 2001 bereits näher dargelegt hat, besteht bezüglich bereits fälliger Einzelleistungen aus einer Reallastv…