JudikaturJustizRS0121954

RS0121954 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2021

§ 10 Abs 3 KSchG soll verhindern, dass der Unternehmer dem Verbraucher mündliche Zusagen macht, deren Gültigkeit er nachträglich unter Berufung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abrede stellt.

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