JudikaturJustizRS0121895

RS0121895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Ob ein Firmenschlagwort Unterscheidungskraft besitzt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - grobe Fehlbeurteilung ausgenommen - keine erhebliche Rechtsfrage.

Entscheidungen
15