Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der 1. beklagten Partei die mit 1.000,98 EUR (darin 166,83 EUR an USt) und der 2. beklagten Partei die mit 1.063,80 EUR (darin 177,30 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger war vom 8. 10. 1970 bis zur einvernehmlichen Auflösung wegen der Alterspension mit 31. 5. 2000 als Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er gehörte zum Kreis der sogenannten „tariflichen" Mitarbeiter, welche unter den Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung Nr 100 (BV…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) ist die Revision mangels Aufzeigens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Der Oberste Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die Auslegung von a…