JudikaturJustizRS0121810

RS0121810 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2014

Pensionskassenverträge sind wie ein Gesetz objektiv auszulegen. Sollen nach der Betriebsvereinbarung zwei Kassen als Konsortium einschreiten, ist - mangels gegenteiliger Vereinbarung - die Veranlagung durch nur eine Pensionskasse unzulässig.

Entscheidungen
5