Spruch Das Teilurteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts, soweit damit das Begehren der erstklagenden Partei abgewiesen wurde, als Teilurteil wiederhergestellt wird. Die Entscheidung über die Kosten aller Instanzen bleibt dem Erstgericht vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat den Rekurs gegen seinen Beschluss, mit dem es die Entscheidung des Erstgerichts hinsichtlich der zweitklagenden Partei aufhob, nicht zugelassen. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist daher ausschließlich das Begehren des Erstklägers. Der Erstkläger betr…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die vom Erstkläger beantwortete Revision der beklagten Partei, die aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig ist; sie ist auch berechtigt. 1.1 Nach § 1313a ABGB haftet derjenige, der einem anderen zu einer Leistung verpflichtet ist, für das Verschulden der Personen…