JudikaturJustizRS0121745

RS0121745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste.

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