Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der hinsichtlich der Bestimmung der Gebühren der Sachverständigen sowie der Auszahlungsanordnung als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibt, wird in seinem Ausspruch nach § 2 Abs 2 GEG dahingehend abgeändert, dass lediglich die Mutter …
Text B e g r ü n d u n g : Die Minderjährige ist außereheliche Tochter von M***** H***** (vormals H*****) und A***** S*****. Sie lebte nach Auflösung der Beziehung ihrer Eltern im September 2005 im Haushalt und in alleiniger Obsorge der Mutter und von März 2009 bis Ende Oktober 2011 bei Pflegeeltern, die…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Rekurs ist zulässig. 1.1. § 2 Abs 2 GEG lautet: „Sind in bürgerlichen Rechtssachen die Kosten einer Amtshandlung, die den Betrag von 300 Euro übersteigen, aus Amtsgeldern zu berichtigen oder berichtigt worden, so hat das erkennende Gericht (der Vorsitzende) mit der Auszahlungsanweisung oder, …