JudikaturJustizRS0121588

RS0121588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2014

Nach der Entscheidung des EuGH Rs C-234/04 gebietet es der sich aus Art 10 EG ergebende Grundsatz der Zusammenarbeit einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften zu dem Zweck abzusehen, eine in Rechtskraft erwachsene gerichtliche Entscheidung zu überprüfen und aufzuheben, falls sich zeigt, dass sie gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.

Entscheidungen
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