Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen der beklagten Partei deren mit 2.031,59 EUR (darin 338,60 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten und den Nebenintervenienten deren mit 2.458,32 EUR (darin 409,72 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsver…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 30. 4. 2002 mit Beschluss des Landesgerichts Wels eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der R***** GmbH (künftig: Gemeinschuldnerin). Am 30. 5. 1995 vermietete die Gemeinschuldnerin dem Verein „C*****" (künftig: Verein) ein Betrieb…
Rechtliche Beurteilung 1. a) Zunächst ist festzuhalten, dass es im Rechtsmittelverfahren nicht mehr strittig ist, dass das Verfügungsverbot des § 42 Abs 2 Satz 1 MRG im zu beurteilenden Fall nicht Anwendung findet. b) Die Revision stellt auch nicht in Abrede, dass künftig fällig werdende Mietzinsforderungen abgetreten wer…