JudikaturJustizRS0121560

RS0121560 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2018

Bei Buchforderungen ist die Drittschuldnerverständigung zur Übertragung der sicherungsweise abgetretenen Forderung auf den Zessionar alternativ zum Buchvermerk ein tauglicher Modus.

Entscheidungen
4