Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.096,56 EUR (darin 182,76 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Vorinstanzen sprachen übereinstimmend der Klägerin, einer führenden Pay-TV-Anbieterin, Entgelt nach §§ 86, 87 Abs 3 UrhG zu, weil die Beklagte in ihrem Wettlokal Sportprogramme der Klägerin unlizensiert gezeigt hatte. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil …
Rechtliche Beurteilung [2] Weder das Berufungsgericht noch die Beklagte in ihrer Revision zeigen jedoch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO auf, sodass die Revision entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig ist. Die Zurüc…