Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, welches im Übrigen unberührt bleibt, in dem zu I. ergangenen Schuldspruch wegen des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 vierter Fall StGB (idF vor dem StRÄG 2004) sowie im Strafausspruch einschließlich der Vorhaftanrechnun…
Text Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Mag. Franz H***** (richtig, weil § 216 Abs 2 vierter Fall eine Subsumtionseinheit, ähnlich derjenigen des § 84 Abs 3 StGB, für gleichzeitiges Ausnützen mehrerer Prostituierter enthält [vgl Ratz in WK2 Vorbem §§ 28-31 Rz 15, Burgstaller/Fab…
Rechtliche Beurteilung Das Tatbestandsmerkmal des „Ausnützens" einer sich prostituierenden Person ist nach hA zu bejahen, wenn der Täter für empfangene materielle Vorteile (die - wie hier - über trinkgeldartige Zuwendungen hinausgehen) keine oder nur eine verhältnismäßig geringe Gegenleistung erbringt, wozu auch das (bloß…